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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB“) gültig ab 01.01.2010

1. Anbot/Vertragsverhältnis:
Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen SCHIFF Messebau GmbH und Auftraggebern (nachstehende „Kunden“) kommen ausschließlich diese AGB zur Anwendung.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Kunden gelten nur soweit die SCHIFF Messebau GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Die Bestellung des Kunden ist für diesen verbindlich und nicht widerruflich. Sie kann von der SCHIFF Messebau GmbH binnen 30 Tagen durch Erfüllung oder durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung oder einer Akonto-Rechnung gemäß Punkt 13. angenommen werden.
Hat der Kunde eine Lieferung zu einer bestimmten Messe bestellt und ist der Auftrag bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der SCHIFF Messebau GmbH nicht angenommen worden, so hat der Kunde dies der SCHIFF Messebau GmbH unverzüglich mitzuteilen. Eine Verpflichtung von SCHIFF Messebau GmbH, die Bestellung des Kunden anzunehmen, besteht nicht. Angebote der SCHIFF Messebau GmbH an den Kunden sind unverbindlich und freibleibend.

2. Mitwirkung des Kunden:
Mit der Bestellung verpflichtet sich der Kunde auch, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung nötigen Unterlagen (etwa Pläne, Grafikdateien, Modelle, Genehmigungen, Richtlinien für die Ausführung etc.) gemäß den Terminvorgaben der SCHIFF Messebau GmbH zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine einwandfreie Ausführung der Bestellung gewährleistet ist.
Insbesondere hat der Kunde für sämtliche für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten Sorge zu tragen.
Ausführungs- und Materialmuster, die SCHIFF Messebau GmbH dem Kunden zur Begutachtung vorlegt, müssen von diesem fristgerecht schriftlich bestätigt und retourniert werden: Andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur“ genehmigt.

3. Umfang der Leistung:
Sofern nicht anders angegeben, schuldet SCHIFF Messebau GmbH dem Kunden nur die Lieferung der bestellten Gegenstände an den Ort der Übergabe. Montageleistungen und andere zusätzliche Leistungen muss der Kunde mit SCHIFF Messebau GmbH gesondert vereinbaren.

4. Ort der Übergabe:
Der Ort der Übergabe ist grundsätzlich die vom Kunden in der Bestellung angegebene Lieferadresse. Bestellt der Kunde eine Lieferung zu einer bestimmten Messe, so ist Ort der Übergabe der vom Kunden angegebene Stand in der vom Kunden bezeichneten Halle am Ort der betreffenden Messe.

5. Zeitpunkt der Lieferung:
Der Zeitpunkt der Lieferung wird grundsätzlich von SCHIFF Messebau GmbH festgelegt und dem Kunden bekannt gegeben. Nach Möglichkeit wird SCHIFF Messebau GmbH hierbei Wünschen, die der Kunde in der Bestellung äußert, nachkommen oder sonst ein Einvernehmen mit dem Kunden herstellen.
Bestellt der Kunde eine Lieferung zu einer bestimmten Messe, so hat die Lieferung jedenfalls während der vom betreffenden Messeveranstalter in seinen öffentlich zugänglichen allgemeinen Anmeldeunterlagen für Aussteller vorgegebenen Aufbauzeiten zu erfolgen, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wird. Ansonsten muss die SCHIFF Messebau GmbH die Lieferung spätestens 30 Werktage nach Annahme der Bestellung ausführen.

6. Übergabe/Gefahrtragung:
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine zur Übernahme der gelieferten Gegenstände befugte Person zum Zeitpunkt der Lieferung am Ort der Übergabe anwesend ist.
Ist dies nicht der Fall, ist die SCHIFF Messebau GmbH berechtigt, die an den Kunden zu liefernden Gegenstände am Ort der Lieferung zurückzulassen. Die SCHIFF Messebau GmbH ist nicht verpflichtet, die Legitimation der auf dem Stand bei Anlieferung des Mietgutes angetroffenen Personen zu überprüfen. Die von SCHIFF Messebau GmbH an den Kunden zu liefernden Gegenstände sind übergeben, wenn der Kunde sie unbeanstandet entgegennimmt oder sie die SCHIFF Messebau GmbH – im Falle der Abwesenheit zur Übernahme befugter Personen – zum abgesprochenen Zeitpunkt der Lieferung am Ort der Übergabe zurücklässt. Mit der Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

7. Urheberrechte:
Sämtliche im Zuge der Angebotserstellung oder Vertragsdurchführung von SCHIFF Messebau GmbH oder deren Partnern erstellten Unterlagen (insbesonders Entwürfe, Pläne und Modelle) bleiben mit allen Rechten Eigentum der SCHIFF Messebau GmbH und dürfen ohne vorherige Genehmigung weder Dritten zugänglich gemacht, noch veröffentlicht oder vervielfältigt werden.
Sie dürfen vom Kunden ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden und sind für den Fall, dass ein Vertragsverhältnis nicht zustande kommt oder wieder storniert wird, unverzüglich an die SCHIFF Messebau GmbH zurückzustellen.

8. Zustimmungserklärung gemäß Datenschutzgesetz:
Der Kunde stimmt der Verwendung der von ihm in der Bestellung bekannt gegebenen Daten („Kundendaten“) durch SCHIFF Messebau GmbH sowie der Weitergabe an und Verwendung durch die SCHIFF Messebau GmbH beauftragten Partnerfirmen, jeweils zu Zwecken des Marketings und der Werbung
für Produkte und Leistungen dieser Partnerfirmen gegenüber dem Kunden zu.
Ein Widerruf ist jederzeit möglich und bewirkt die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten, soweit keine gesetzliche Berechtigung oder Verpflichtung dazu besteht.

9. Zustimmungserklärung gemäß Telekommunikationsgesetz:
Der Aussteller ist gegen jederzeitigen Widerruf – damit einverstanden, in Zukunft von SCHIFF Messebau GmbH und ihren Partnerfirmen über Produkte und Leistungen dieser Unternehmen per E-Mail informiert zu werden.

10. Werbeerlaubnis:
Der Kunde erteilt weiters seine Zustimmung, dass die SCHIFF Messebau GmbH die Kundendaten, Firmenwortlaut und Firmenlogodes Kunden, sowie Abbildungen des von SCHIFF Messebau GmbH oder vom Kunden nach den Plänen von SCHIFF Messebau GmbH oder der von SCHIFF Messebau GmbH beauftragten Partnerfirmen errichteten Standes für eigene Werbezwecke (etwa durch Aufnahme in Referenzlisten, Darstellung im Internet, in Kundenzeitschriften oder in anderen Werbemitteln) verwendet.

11. Rücktritt:
Für den Fall, dass (a) der Kunde mit Zahlungen an die SCHIFF Messebau GmbH (aus diesem Auftrag oder anderen Aufträgen) oder mit Zahlungen im Verzug ist, oder (b) ein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet wurde bzw. droht, hat die SCHIFF Messebau GmbH das Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten bzw. ungeachtet der Zahlungsverpflichtung des Kunden die eigene Leistung zurückzubehalten.
Im Falle des Rücktritts durch SCHIFF Messebau GmbH schuldet der Kunde eine Stornogebühr in Höhe des vereinbarten Entgelts.

12. Preise:
Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und zuzüglich aller sonstigen mit Abschluss und Durchführung des Auftrages verbundenen Steuern und Gebühren (z.B. Rechtsgebühr oder Werbeabgabe). Die Preisangaben beziehen sich auf Lieferungen und Leistungen auf dem vereinbartem Ort bzw. der Veranstaltung. Die Verkaufspreise gelten ab dem von der SCHIFF Messebau GmbH dem Kunden bekanntgegebenem Lager. Bei anderen Leistungsorten werden Spesen, Diäten, Bearbeitungs- und Transportkosten separat verrechnet. Zusätzliche, nicht im Anbot enthaltene Leistungen, werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

13. Zahlungsbedingungen:
Die SCHIFF Messebau GmbH hat das Recht, dem Kunden nach Erhalt der Bestellung eine Akontozahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Bei Kunden, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, bei Neukunden oder bei Kunden, die bei früheren Bestellungen bereits mit Zahlungen im Verzug waren oder bei denen Zweifel an der Bonität bestehen, kann die SCHIFF Messebau GmbH Vorauszahlung von 100% des Auftragswertes verlangen. Lieferungen zu einer bestimmten Messe, die der Kunde erst eine Woche vor oder während der Veranstaltung bei der SCHIFF Messebau GmbH bestellt (maßgeblich ist das Einlangen der Bestellung bei SCHIFF Messebau GmbH), werden nur gegen Vorauszahlung durchgeführt. Rechnungen sind nach Erhalt netto ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a.. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen welcher Art auch immer aufzurechnen oder fällige Zahlungen zu verweigern.

14. Tarifänderungen:
Bei Tarifänderungen (etwa Transport-, Versand- oder Energiepreise) erfolgt die Verrechnung auf Basis der jeweils zum Leistungszeitpunkt geltenden Tarife.

15. Stornobedingungen:
Die Stornierung bestehender Verträge bzw. der Rücktritt von einer Bestellung ist nur hinsichtlich der für eine bestimmte Messe gemieteten bzw. gekauften Gegenstände zulässig und nur (a) gegen Bezahlung einer Stornogebühr sowie (b) sofern diese Gegenstände nicht von SCHIFF Messebau GmbH oder von ihr beauftragten Fremdfirmen für diesen Auftrag produziert oder von Dritten erworben werden und (c) nur durch schriftliche Erklärung des Kunden, sofern diese bei gemieteten spätestens bis 2 Wochen und bei gekauften Gegenständen spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei SCHIFF Messebau GmbH einlangt. Bei gemieteten (gekauften) Gegenständen beträgt die Stornogebühr bei Stornierung bis längstens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30% (50%) und bei gemieteten Gegenständen bis längstens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% des Auftragswertes. Wird die bestellte Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgenommen bleibt der Kunde zur Bezahlung des vollen Preises verpflichtet.

16. Schriftlichkeit:
Soweit nach diesen AGB auf die Schriftform abgestellt wird, wird diesem Formerfordernis auch mit Erklärungen (ohne eigenhändige Unterschrift) Genüge getan, die per E-Mail von und an die maßgebliche E-Mail-Adressen übermittelt werden. Maßgebliche E-Mail-Adressen im Sinne dieser Bestimmung sind:
für den Kunden: jene E-Mail-Adresse, mit der er für die er im Rahmen einer Bestellung angegeben hat.
für die SCHIFF Messebau GmbH: die E-Mail-Adresse info@schiff.at

17. Rechtswahl:
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN – Kaufrechts. Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand ist Wien.

18. Haftungsbeschränkung:
Die SCHIFF Messebau GmbH haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und beschränkt auf den positiven Schaden.

19. Aufbauzeiten.
Der Aufbau bzw. Abbau des Messestandes erfolgt in der vom jeweiligen Messeveranstalter vorgeschriebenen Zeiten.
Bei darüberhinausgehenden gebührenpflichtigen Auf- bzw. Abbauzeiten der jeweiligen Veranstaltung übernimmt der Kunde (wenn nicht anders vereinbart) die dadurch anfallenden Kosten.

20. Verwendung:
Die zur Verfügung gestellten Standausstattungen dürfen ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet und nicht Dritten überlassen werden.
Sie sind unter möglichster Schonung der Substanz zu verwenden und dürfen ohne vorherige Zustimmung von SCHIFF Messebau GmbH nicht verändert werden.
Auf den von SCHIFF Messebau GmbH zur Verfügung gestellten Ausstattungsgegenständen darf nicht beklebt, genagelt, gestrichen oder sonst wie beschädigt werden.

21. Haftung und Rückgabe:
Das Beigestellte Mobiliar sowie TV und Elektromaterial ist unmittelbar nach Veranstaltungsende abholbereit zur Verfügung zu stellen. Gerät der Kunde in Verzug, so ist die SCHIFF Messebau GmbH berechtigt, die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden für den Abtransport vorzubereiten. Das Einverständnis des Kunden wird hierzu vorausgesetzt. Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände ab Übergabe bis zur Rückgabe.
Bei Beschädigungen oder Verlust ist SCHIFF Messebau GmbH berechtigt, die fehlenden bzw. beschädigten Gegenstände dem Kunden zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Von SCHIFF Messebau GmbH festgestellte Mängel am rückgelieferten Mietgut werden dem Kunden angezeigt. Die Feststellungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht.

22. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender Forderungen Eigentum der SCHIFF Messebau GmbH.
Forderungen aus der Weiterveräußerung der gelieferten Ware tritt der Kunde schon jetzt im Voraus an SCHIFF Messebau GmbH ab.
Der Kunde hat seinen Abnehmern von der Abtretung Mitteilung zu machen und diese aufzufordern, nur noch direkt an SCHIFF Messebau GmbH Zahlung zu leisten. Ersatzweise ist eine Bankgarantie in der Höhe des Auftragswertes vorzulegen. Die Kosten der Bankgarantie trägt der Kunde.

23. Preise bei Drucksachen:
Bei Bestellung von Drucksachen gelten die angegebenen Preise nur bei Bereitstellung von druckfertigen Grafikdaten durch den Kunden. Allfällig erforderliche nachträgliche Druckdatenaufbereitung wird gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.

24. Verpackung und Versand:
Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert verrechnet. SCHIFF Messebau GmbH versendet nur auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Beschädigungen muss sich der Empfänger sofort bescheinigen lassen und dem Transporteur melden.